Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Leistungen
CaseMo vermietet der Internetadresse www.casemo.de einschließlich mobiler Applikationen und direkt am Gerät Schließfächer in verschiedenen Größen.
Jedes Schließfach steht an den jeweiligen Standorten und ist für den Kunden über seine Pin erreichbar.
Zudem erbringt CaseMo weitere begleitende Leistungen wie die Sicherung des Standorts und des SB-Terminal.
1.2.Umfang
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, welche CaseMo mit seinen Kunden abschließt. Abweichende und/oder entgegenstehende AGB erkennt CaseMo nicht an.
2.Vertragsschluss, persönliche Daten
2.1.Vertragstyp
Mit der Buchung des Kunden über die Webseite oder das SB-Terminal kommt ein Vertragsverhältnis zwischen CaseMo und dem Kunden gem. den AGB über die Nutzung des Angebots von CaseMo zustande. Alle Preise sind inkl. 19% MwSt.
Wir haben ein einfaches und faires Preissystem.
3 STUNDEN
€ 5 / kleines Fach
€ 7 / mittleres Fach
6 STUNDEN
€ 8 / kleines Fach
€ 12 / mittleres Fach
12 STUNDEN
€ 14 / kleines Fach
€ 18 / mittleres Fach
24 STUNDEN
€ 18 / kleines Fach
€ 24 / mittleres Fach
2.2.Vertragsschluss
2.2.1. Buchung
Der Kunde wählt die gewünschte Schließfachgröße aus. Der Kunde kann für seinen Schließfach-Mietvertrag zwischen den Schliefachgrößen „Small“ und „Medium“ auswählen.
- Fach „Small“: Breite 20,5 cm, Höhe 39 cm, Tiefe 55 cm
- Fach „Medium“: Breite 25,5 cm, Höhe 50 cm, Tiefe 80 cm
Funktionsweise Buchung über QR-Code
Step 1 – Scanne den QR-Code.
Step 2 – Gib Deine Ihre E-Mail-Adresse ein und wähle aus, bis wann Du das Schließfach mieten möchtest.
Step 3 – Wähle die Größe des Schließfachs aus und schließe die Zahlung ab.
Funktionsweise Buchung über Webseite
Step 1 – Nutze den Link.
Step 2 – Gib Deine E-Mail-Adresse ein und wähle aus, bis wann Du das Schließfach mieten möchten.
Step 3 – Wähle die Größe des Schließfachs aus und schließe die Zahlung ab.
Funktionsweise Buchung vor Ort
Step 1 – Klicke auf „Miete ein Schließfach“.
Step 2 – Wähle aus, bis wann Du das Schließfach mieten möchtest.
Step 3 – Wähle die Größe des Schließfachs aus.
Step 4 – Erstelle Deine PIN und wiederholen sie.
Step 5 – Bestätige Deine Schließfach-Informationen.
Step 6 – Bezahle den Betrag für die Schließfachmiete.
Step 7 – Das Schließfach wurde erfolgreich gemietet; Du kannst es jetzt benutzen!
2.2.2. Angaben
Der Kunde gibt folgende Daten an:
2.2.3. Wahrheitsgemäße Daten
Bei der Nutzung hat der Kunde wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den abgefragten Daten zu geben.
2.2.4. Zahlarten
Der Kunde kann unter den nachfolgend genannten Zahlungsarten sowie ggf. weiteren angegebenen Zahlungsarten wählen
- American Express
- Apple Pay
- Girocard
- Giropay
- GooglePay
- PayPal
- JCB
- Maestro
- Mastercard
- SamsungPay
- Sofort
- VISA
- VPAY
- AliPay
Zur Abwicklung der Zahlung bedient sich CaseMo der Software von Keynius und dem Zahlungsdienstleiter Adyen.
2.2.4. Vertragsschluss
Nach Abschluss der Zahlung kommt es zum Vertragsschluss.
2.3. Vertragsschluss
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4. Zugang zum Schließfach
Der Pin ermöglicht dem Kunden Zugang zu seinem Schließfach. Der Mieter ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Verschluss des Schließfachs Sorge zu tragen. Verursacht der Kunden Anlagendefekte und -Ausfälle aufgrund unsachgemäßer Benutzung, ist der Kunde CaseMo gegenüber zum Ersatz des entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
2.5. Öffnen des Schließfachs während der Nutzungsdauer
Klicken Sie auf „Öffnen und bleiben“, um Ihr Schließfach nach dem Öffnen weiter zu nutzen. Wählen Sie „Öffnen und verlassen“, wenn Sie das Schließfach nach dem Öffnen nicht mehr nutzen möchten.
2.6. Vertragswidrige Nutzung
Bei Verdacht der vertragswidrigen Nutzung ist CaseMo berechtigt, das Schließfach ohne deine Zustimmung zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände in Besitz zu nehmen.
2.7. Überschreiten der Mietdauer
Bei Überschreiten der Mietdauer wird ein Zuschlag von 1,50 € die Stunde fällig.
Nach 72 Stunden ist CaseMo berechtigt das Gepäckfach ohne Deine Zustimmung zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände in Besitz zu nehmen.
Des Weiteren siehe 2.8 und 2.9.
2.8. Überschreitung der Nutzungshöchstdauer / Vertragswidrige Nutzung / Verwahrung von Gegenständen.
Bei Überschreitung der Nutzungshöchstdauer oder bei Verdacht der vertragswidrigen Nutzung ist CaseMo berechtig, das Schließfach ohne Deine Zustimmung zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände in Besitz zu nehmen.
Die Öffnung und Leerung des Schließfachs sowie die Verwahrung der Gegenstände sind entgeltpflichtig.
Für die Verwahrung Deiner Gegenstände im Falle der Öffnung des Schließfachs bei Überschreitung der Nutzungshöchstdauer oder bei Verdacht vertragswidriger Nutzung haben sie ein Verwahrungsentgelt zu zahlen.
Verwahrungsentgelt 5,- € bis 75,- €.
Für jeden angefangenen Kalendertag, abhängig von Anzahl und Größe der Gegenstände, jedoch höchstens 50,- € (kleine Schließfächer) und 75€ (mittlere Schließfächer).
In Falle des Verlustes der Zugangsmedien ist unabhängig von ihrem Verschulde für die Öffnung und Leerung des Schließfaches ein Betrag von 15 € zu zahlen.
Darüber hinaus sind ggf. von Dir zusätzliche Kosten für eine erforderliche besondere Verwahrung, Reinigung oder Entsorgung, abhängig von der Beschaffenheit der Gegenstände, zu erstatten.
Soweit Gegenstände wegen Überschreitung der Nutzungshöchstdauer oder des Verdachts der vertragswidrigen Nutzung aus dem Schließfach entfernt wurden, haben sie sich unverzüglich nach Kenntnisnahme mit CaseMo in Verbindung zu setzen.
Aus dem Schließfach durch CaseMo entfernte Gegenstände können nach Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen nach den gesetzlichen Vorschriften wie Fundsachen behandelt und verwertet werden.
2.9. Herausgabe von Gegenständen bei Überschreitung der Mietdauer und Verlust der PIN
CaseMo muss ein Schließfach, dessen Zugangs- und Schließmedien nicht vorgelegt werden können, nur dann öffnen und die Gegenstände herausgeben oder die nach Überschreitung der Nutzungshöchstdauer entnommenen und verwahrten Gegenstände herausgeben, wenn sie sie sich mit einem amtlichen Personaldokument ausweisen und die Gegenstände beschreiben oder auf andere Weise ihre Berechtigung zum Besitz darlegen können.
Die Herausgabe von verwahrten Gegenstände erfolgt erst nach Entrichtung aller Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwahrungsentgelte sowie der Abgabe einer Bestätigung über den Empfang der auszuhändigenden Gegenstände.
2.10. Kündigung und Stornierung
Kündigung und Stornierung sind nicht möglich. Etwaige Widerrufsrechte bleiben davon unberührt.
3. Zulässige Gegenstände
3.1. Gegenstände
Die Schließfächer dürfen ausschließlich für die Lagerung von Gegenständen verwendet werden, die keine Bedrohung für das Leben oder die Gesundheit anderer Kunden darstellen und auch keine negative Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit und den ungestörten Betrieb der Schließfachanlage, die Qualität und den Zustand der Gegenstände anderer Kunden oder das Gebäude selbst haben können. Darüber hinaus darf das Gewicht der gelagerten Gegenstände 30 kg nicht überschreiten, was das zugelassene Höchstgewicht ist.
3.2. Sicherheitsvorschriften
Es ist untersagt, gefährliche Gegenstände oder Substanzen in einem Schließfach aufzubewahren, da sie bei Unfällen oder unsachgemäßer Handhabung während der Lagerung oder Verwahrung eine Gefahr für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt darstellen können. Dies schließt insbesondere feuergefährliche Gegenstände ein.
Außerdem ist es verboten, Gegenstände in einem Schließfach zu lagern, deren Besitz, Verwendung oder Aufbewahrung durch Gesetze wie das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Atomgesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz untersagt ist.
3.3. Welche Gegenstände darf ich nicht lagern?
- Gepäck, das ein Gewicht von 30 kg überschreitet,
- Gepäckstücke mit einer Höhe, Breite oder Tiefe die vorgegebenen Maße übertrifft,
- Gegenstände, deren Einzelwert €1000 übersteigt,
- Wichtige persönliche Gegenstände wie Schlüssel, Geldbörsen, Ausweisdokumente, Reisepass, Führerschein, handschriftliche Dokumente, Eigentumstitel und andere offizielle Dokumente, Geschäftspapiere, Reisetickets, Kreditkarten, Bargeld oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere usw.,
- Mobiltelefone und Smartphones, digitale Tablets, digitale Reader, Laptops oder nicht, Kameras und alle fotografischen, Radio-, Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte sowie deren Zubehör,
- Gepäck und Luxustaschen, Uhren, Angelruten, Golfclubs und im Allgemeinen alle Sportgeräte, Uhren, Porzellan, Steingut, Trinkets und Dekorationsobjekte, Teppiche, Gemälde, Wandteppiche, Pelze, Bücher, Musikinstrumente, Haushaltsgeräte, Sammlungen (als Sammlung gilt die Zusammenstellung von Gegenständen gleicher Art, die in Beziehung zueinander stehen und Gegenstand eines Angebots zwischen Sammlern sind) usw.,
- Metall- oder Edelsteinschmuck, feine Perlen, Kunstwerke,
- Kosmetikprodukte wie Parfums, Cremes, Make-up usw.,
- Lebensmittel oder verderbliche Waren,
- Flüssigkeiten, Weine und Spirituosen,
- Chemikalien, toxische oder gefährliche Stoffe,
- Schimmelige, verschmutzte oder kontaminierte Objekte oder Waren,
- Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe, Brennstoffe und Feuerwerkskörper,
- Radioaktive oder gefährliche Materialien,
- Flüssige Brennstoffe (z.B. LPG, FOD, schweres Heizöl und ähnliche Produkte…),
- Brennbare Gase (z.B. Acetylen, Methan, Butan und Propan, Wasserstoff…),
- Entzündliche Flüssigkeiten,
- Illegale Substanzen,
- Lebewesen (Tiere, Pflanzen oder andere),
- Abfälle,
- Gestohlene oder illegal gehaltene Güter oder Waren,
- Für kommerzielle Zwecke gelagerte Waren,
- Warenbestände,
- Computerdateien, ausgenommen leere Datenträger.
4. Versicherung
Für die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Vandalismus bei Einbruchdiebstahl und Raub innerhalb der Geschäftsräume haftet CaseMo im Rahmen dieser AGB bis EUR 1.000,00 (eintausend Euro) pro Mietvertrag, ohne dass CaseMo den Eintritt einer dieser Gefahren zu vertreten haben muss.
Dafür hat CaseMo als Versicherungsnehmer eine Versicherung abgeschlossen, welche sämtliche Schließfächer eines Standortes umfasst. Diese verschuldensunabhängige Haftung besteht nur soweit, als der Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gewährt.
Es wird Entschädigung geleistet für Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen der versicherten Güter durch:
- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Sturm
- Hagel
Der Versicherungsvertrag von CaseMo (Versicherung durch PROVINZIAL) versichert Ihr Gepäck bis zu 1000 € gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung. Wir empfehlen Ihnen daher, kein Gepäck zu lagern, das diesen Wert überschreitet, da Sie im unwahrscheinlichen Fall, dass etwas passiert, nicht mehr als 1000 € pro Gepäckstück geltend machen können.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten die Aufbewahrung von bestimmten Gegenstände. Bitte lesen Sie sich diese durch, um weitere Informationen zu erhalten.
Sollte Ihr Gepäck verloren gehen oder gestohlen werden, oder sollte es beschädigt werden, kontaktieren Sie bitte CaseMo. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Wenn Sie Fragen zu unserem Versicherungsvertrag oder zum Stellen eines Anspruchs haben. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an info@casemo.de.
Der Mieter ist verpflichtet bei Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber CaseMo, den ihm durch eine vorstehend aufgeführte Gefahr entstandenen Schaden zu beweisen sowie den Inhalt des Schließfaches durch eigene Dokumentation nachzuweisen.
Der Mieter hat für ausreichende Dokumentation der eingebrachten Werte in Form von Gutachten, Bildmaterial, Lieferscheinen, Rechnungen, etc. zu sorgen (Obliegenheit), um bei Geltendmachung eines Anspruchs entsprechende Nachweise führen zu können.
Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und CaseMo evtl. Verlust oder Beschädigung schriftlich anzuzeigen.
5. Haftung
5.1. Gesetzliche Haftung
Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet CaseMo nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2. Haftungsbeschränkung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CaseMo nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, welche/welcher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/waren. Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CaseMo.
5.3. Vorbehalt gesetzlich zwingender Haftung.
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese AGB enthalten keine Garantien im vorstehenden Sinne, d.h. eine Garantiehaftung kann sich nur aufgrund von individualvertraglichen Abreden ergeben. Solche Garantien ergeben sich keinesfalls aus allgemeinen Werbe- oder Produktinformationen auf der Website.
5.4. Externe Links
Die Website enthält Links auf externe Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser direkt oder indirekt verlinkten Webseiten hat CaseMo keinen Einfluss.
Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb CaseMo diesbezüglich keinerlei Gewähr übernimmt.
Die fremden Webseiten hat CaseMo zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar.
Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der von CaseMo verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß kann CaseMo nicht leisten. Falls CaseMo Rechtsverletzungen bekannt werden, wird CaseMo die entsprechenden Links sofort entfernen.
5.5. Bestimmung des Schadenswerts
Der Schadenswert der eingelagerten Gegenstände ist nach deren objektivem Verkehrswert zu bestimmen; ideelle Werte (Liebhaber- oder Erinnerungswerte) bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
6. Technische Verfügbarkeit der Webseite und der Fächer
CaseMo strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine bestmögliche Verfügbarkeit der Webseite, des Buchungstools und der Schließfächer der Mieter an.
Es ist jedoch aufgrund von Wartungs-, Sicherheits- und Netzkapazitätsgründen sowie anderer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von CaseMo nicht möglich, den Kunden eine jederzeitige Verfügbarkeit zu garantieren.
Dies bedeutet, dass es aus technischen Gründen zu vorübergehenden Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Website und der damit verbundenen Leistungen kommen kann, einschließlich der Zugänglichkeit zu den Schließfächern.
Darüber hinaus behält sich CaseMo das Recht vor, die Zugänglichkeit der Website vorübergehend zu beschränken oder auszusetzen, wenn dies aufgrund von Netzkapazitäten, Sicherheitsgründen oder der Durchführung notwendiger technischer Maßnahmen oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
In einem solchen Fall wird CaseMo die Kunden so frühzeitig wie möglich über solche Einschränkungen oder Unterbrechungen informieren.
7. Datenschutz
Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Kunden oder dessen Vertretern erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung von CaseMo. Der Kunde erklärt im Rahmen des Abschlusses des Kundenvertrags, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben bei Online-Buchung das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie CaseMo, Inhaber Manuel Struve, Sternstraße 68, 20357 Hamburg , E-Mail: info@casemo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Allerdings greift das Widerrufsrecht nur, wenn der Beginn des Mietverhältnisses noch aussteht. Hat das Mietverhältnis bereits begonnen, ist ein Widerruf mehr möglich. Der Beginn fällt auf das vereinbarte Mietdatum.
Ende der Widerrufsbelehrung
9. Schlussbestimmungen
9.1. Anwendbares Recht
Für den Kundenvertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Erfüllungsort, Gerichtsstand.
Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, wenn und soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für Mieter, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegen oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.